Viele Autos auf Schweizer Strassen gehören formal noch der Bank oder der Leasinggesellschaft. Wer ein solches Fahrzeug verkaufen will, steht vor einer berechtigten Frage: Wie wird die Restschuld abgelöst, ohne dass am Ende jemand leer ausgeht? Die Antwort ist erfreulich unspektakulär – vorausgesetzt, die Reihenfolge stimmt.

Zuerst: Wem gehört das Auto eigentlich?

Bei einem Leasingvertrag sind Sie Halter, aber nicht Eigentümer. Verkaufen können Sie erst, wenn die Leasinggesellschaft abgelöst ist. Bei einem Konsumkredit gehört das Auto zwar Ihnen, die Bank hat aber ein wirtschaftliches Interesse und verlangt in der Regel, dass der Kredit mit dem Verkaufserlös getilgt wird. In beiden Fällen läuft die Abwicklung ähnlich.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Ablöseofferte anfordern. Verlangen Sie schriftlich den Betrag, mit dem der Vertrag per sofort beendet werden kann. Diese Offerte nennt ein Datum, bis zu dem sie gültig ist – meist zehn bis dreissig Tage.
  2. Marktwert ermitteln. Holen Sie parallel eine Ankaufsofferte ein. Erst der Vergleich beider Zahlen zeigt, ob Sie Geld erhalten oder zuzahlen müssen.
  3. Direktzahlung vereinbaren. Der Käufer überweist den Ablösebetrag direkt an die Bank oder Leasinggesellschaft – nicht an Sie. Das schützt beide Seiten.
  4. Freigabe abwarten, dann übergeben. Sobald die Gesellschaft den Zahlungseingang bestätigt, wird das Fahrzeug übergeben und die Differenz an Sie ausbezahlt.

Ein Rechenbeispiel

PositionBetrag
Ablösebetrag BankCHF 11'800
AnkaufsofferteCHF 14'500
Auszahlung an SieCHF 2'700

Liegt der Ankaufspreis unter dem Ablösebetrag, spricht man von einem «Unterwasser»-Fahrzeug: Sie müssen die Differenz zuzahlen, um aus dem Vertrag zu kommen. Auch das ist machbar – wichtig ist nur, dass Sie die Zahl kennen, bevor Sie zusagen.

Diese drei Fehler kosten Geld

  • Käufer zahlt an Sie statt an die Bank. Wenn Sie das Geld weiterleiten müssen, tragen Sie das Risiko allein. Immer direkt an die Gesellschaft zahlen lassen.
  • Ablauf der Offerte übersehen. Nach Fristende berechnet die Bank neu – meist zu Ihren Ungunsten, weil Zinsen weiterlaufen.
  • Übergabe vor der Freigabe. Solange die Bank nicht bestätigt hat, bleibt der Vertrag bestehen. Geben Sie das Fahrzeug erst danach ab.

Wir übernehmen die Abwicklung

Ablösungen sind für uns Alltagsgeschäft: Wir prüfen Ihre Ablöseofferte, machen Ihnen ein verbindliches Angebot und überweisen den offenen Betrag direkt an Bank oder Leasinggesellschaft. Die Differenz erhalten Sie sofort – bar oder per Echtzeit-Überweisung. Sie unterschreiben lediglich den Kaufvertrag; den Rest erledigen wir. Erreichbar sind wir dafür täglich von 08:00 bis 22:30.