Ob Flottenerneuerung, Standortwechsel oder Umstellung auf Elektromobilität: Irgendwann steht in fast jedem Unternehmen der Verkauf von Geschäftsfahrzeugen an. Anders als beim Privatverkauf spielen dabei Buchwerte, Mehrwertsteuer und Prozessaufwand eine Rolle.
Mehrwertsteuer richtig behandeln
Ist Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig und wurde beim Kauf der Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der Verkauf grundsätzlich steuerbar – die MWST wird auf dem Verkaufspreis geschuldet. Deshalb sollte im Kaufvertrag klar stehen, ob der vereinbarte Preis inklusive oder exklusive MWST gilt. Klären Sie den konkreten Fall mit Ihrer Treuhandstelle; Ankäufer wie wir stellen die Unterlagen so aus, wie es Ihre Buchhaltung benötigt.
Buchwert ist nicht Marktwert
Der Restbuchwert in Ihrer Anlagebuchhaltung folgt einem Abschreibungsplan, nicht dem Occasionsmarkt. In der Praxis liegt der erzielbare Marktwert häufig über dem Buchwert – gerade bei Fahrzeugen, die über vier oder fünf Jahre linear abgeschrieben wurden. Der Verkauf kann deshalb einen Buchgewinn erzeugen; auch das ist ein Punkt für die Treuhandstelle.
Mehrere Fahrzeuge auf einmal – der effiziente Weg
Bei Flotten lohnt sich ein anderes Vorgehen als beim Einzelfahrzeug:
- Liste erstellen mit Marke, Modell, Jahrgang, Kilometerstand, Zustand und Standort je Fahrzeug.
- Gesamtofferte einholen. Für ein Paket kalkulieren Ankäufer anders als für einzelne Autos – Transport- und Abwicklungsaufwand verteilen sich.
- Sammelübergabe planen. Idealerweise stehen alle Fahrzeuge an einem Ort und werden am selben Tag übernommen.
- Übergabeprotokoll pro Fahrzeug mit Kilometerstand und Schlüsselanzahl – Ihre Buchhaltung wird es Ihnen danken.
Diese Punkte im Vorfeld klären
- Beschriftung und Beklebung: Firmenlogos werden vom Käufer entfernt – klären Sie, ob das im Preis inbegriffen ist.
- Telematik und Ortungsgeräte: Diese sollten vor der Übergabe deinstalliert oder zumindest deaktiviert werden.
- Digitale Daten: Freisprechanlagen, Navigationsverläufe und Fahrtenbücher löschen – auch aus Datenschutzsicht relevant.
- Kontrollschilder: Bei Wechselschildern oder Sammelnummern rechtzeitig die Zuteilung klären.
Unser Angebot für Unternehmen
Auto24Ankauf kauft einzelne Geschäftsfahrzeuge ebenso wie ganze Flotten – inklusive Lieferwagen und leichter Nutzfahrzeuge ab Jahrgang 2002. Sie erhalten eine Gesamtofferte, wir koordinieren die Abholung an Ihrem Standort und stellen alle Belege buchhaltungsgerecht aus. Senden Sie uns Ihre Fahrzeugliste – wir melden uns mit einer Zahl, mit der Sie kalkulieren können.